Information zur Ausbildungspflicht bis 18
Ausbildungspflicht bis 18
Die Ausbildungspflicht betrifft alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauernd in Österreich aufhalten.
Das Ausbildungspflichtgesetz gilt erstmals für alle Jugendlichen, die die Schulpflicht im Juli 2017 beendet haben.
Mit der AusBildung bis 18 wird sichergestellt, dass alle Jugendlichen in Österreich bis zu ihrem 18. Geburtstag in die Schule gehen oder eine Lehre machen und so gut ins (Berufs-) Leben starten können.
Eltern/Erziehungsberechtigte sind demnach verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Jugendliche, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einer Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme oder einer auf diese vorbereitenden Maßnahme nachgehen.
Die Ausbildungspflicht wird erfüllt, wenn eines der folgenden Angebote besucht wird:
- Schule
- berufliche Ausbildung wie Lehre, Überbetriebliche Ausbildung, Teilqualifizierung
- vorbereitende Maßnahme für eine weitere Ausbildung
- Nachholen eines Pflichtschulabschlusses
- arbeitsmarktpolitische Angebote
- Angebote für Jugendliche mit Assistenzbedarf
- eine im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehene Beschäftigung
Ausbildungspflicht bis 18 Jahre
AusBildung_bis_18_INFO zur KOST
Kost-burgenland.at/ausbildung-bis-18/
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